Die Ausstellung erzählt die Geschichte und zeigt die Debatten um den §218 rückblickend bis zum Kaiserreich. Maria, eine fiktive Person, führt dabei durch die geschichtlichen Entwicklungen anhand von Plakaten, Büchern, Filmen, Zeitungen, Fotos und Musik.
150 Jahre §218
Seit 150 Jahren werden mit §218 Schwangerschaftsabbrüche zu einem Straftatbestand erklärt. Unter bestimmten Bedingungen ist ein Abbruch heute zwar straffrei. Doch durch §219a, der Ärzt*innen die Information über Schwangerschaftsabbrüche als ‚Werbung‘ untersagt, ist ein Abbruch je nach Wohnort und sozialer Lage schwer zugänglich.
§218 und §219a gefährden Leben
§218 schränkt nicht nur Frauen und gebährfähige Menschen in ihrer Selbstbestimmung ein, sondern gefährdet auch die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren. Denn zusammen mit §219a werden Ärzt*innen durch die Gesetzeslage zunehmend kriminalisiert. Immer weniger von ihnen führen diesen Eingriff durch und vielfach wird er nicht einmal mehr im Medizinstudium gelehrt. Das führt zu einer gefährlichen Unterversorgung – auch in für Schwangere lebensbedrohlichen Situationen.
Mittel patriarchaler Kontrolle
Der §218 ist ein Relikt aus der Vergangenheit und gehört als Mittel patriarchaler Kontrolle über Menschen, die schwanger werden können, nicht mehr in unsere Zeit.
Aufruf: #wegmit218
Deshalb schließen auch wir uns wie mehr als 130 Organisationen dem Aufruf #wegmit218 an, um Schwangerschaftsabbrüche endlich zu legalisieren!
Informiert euch unter www.wegmit218.de über Hintergründe des Aufrufes und weitere Aktionen in diesem Jahr.