110.000 Menschen fordern Streichung des Paragrafen
Wie 171 andere Organisationen haben auch wir die Petition des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung für die Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch unterzeichnet.
Am 12. November 2021 waren wir auf dem Pariser Platz in Berlin dabei, als Vertreter*innen des Bündnisses die Petition mit inzwischen 110.000 Unterschriften an Parteienvertreterinnen von SPD, Die Grünen und Die Linke des neuen Bundestages übergaben. Die Vertreterinnen von FDP und CDU glänzten durch Abwesenheit.
150 Jahre §218 sind genug
Der Aufruf “150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB – es reicht!” wurde ebenfalls an die Politikerinnen übergeben. Anlässlich des 150-jährigen Bestehens des § 218 StGB, fordern verschiedene zivilgesellschaftliche sowie parteinahe Organisationen die ersatzlose Streichung der Paragrafen 218
und 219a StGB sowie einen freien, legalen und sicheren Zugang zum Schwangerschaftsabbruch.
Laut § 218 im Strafgesetzbuch sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland illegal. Nur nach einer verpflichtenden Beratung und innerhalb der ersten 12 Wochen bleiben sie straffrei. Im Strafgesetzbuch steht Schwangerschaftsabbruch direkt nach Mord und Totschlag. Im
Medizinstudium wird nicht gelehrt Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Immer weniger Ärzt*innen können Abbrüche vornehmen. In den letzten 15 Jahren gab es einen Rückgang
von über 40%. Das sorgt vor allem in ländlichen Regionen für folgenreiche Versorgungsengpässe.
Wir fordern ein Ende dieser prekären Situation
Ärztinnen, Aktivist*innen und Politikerinnen vor Ort machten klar, wie prekär, weltfremd und lebensbedrohlich diese Situation für Menschen mit Gebärmutter sind. Daher geht diese dringende Forderung an die neue Bundesregierung:
#WegMit218 #WegMit219a